Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Geltung

1.1 Diese Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen werden von JUNIKAT nicht anerkannt, sofern JUNIKAT diesen nicht ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Insbesondere werden andere Vertragsbedingungen auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn JUNIKAT ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
1.2 Diese Vertragsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Verträge zwischen den Parteien.

II. Vertragsschluss

2.1 Angebote von JUNIKAT sind freibleibend und unverbindlich, sofern JUNIKAT diese nicht in Textform als bindend kennzeichnet.
2.2 Der Vertrag mit JUNIKAT kommt nur durch Auftragsbestätigung in Textform von JUNIKAT bzw. durch beiderseits unterzeichneten Vertrag zustande.

III. Vertragsgegenstand, Leistungsumfang

Der Vertragsgegenstand sowie der Leistungsumfang ergeben sich aus dem Angebot und der Annahmebestätigung bzw. aus dem zwischen den Vertragsparteien geschlossenen Vertrag. Darüber hinaus wird nur Vertragsgegenstand was ausdrücklich in Textform von JUNIKAT bestätigt wurde.

IV. Preise, Fälligkeit, Abrechnung, Aufrechnungsverbot

4.1 Preise von JUNIKAT sind freibleibend und unverbindlich, sofern JUNIKAT diese nicht in Textform als bindend kennzeichnet.
4.2 Die Preise von JUNIKAT verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe, derzeit 19 %, sowie unter der Voraussetzung, dass Bild- und Textdateien vom Auftraggeber geliefert werden.
4.3 Die vereinbarte Vergütung für das Layout (Entwurf) wird auch dann fällig, wenn der Kunde nach Angebotsannahme seinen Auftrag zurückzieht. Nach begonnener Reinzeichnung und bei einer Honorarvereinbarung werden 50% ab der 1. Autorenkorrtektur, 80% ab der 2. Autorenkorrektur der Gesamtsumme fällig.
Bei Teil- oder Vollstornierung eines gebuchten Pakets, wird das Ausfallhonorar anhand der Einzelpreise berechnet, die gesondert im Angebot ausgewiesen sind.
4.4 Die vereinbarte Vergütung für das Musterexemplar (Dummy) ist mit Leistungserbringung fällig.
4.5 Die vereinbarte Vergütung für die Reinzeichnung wird am Tag der Abnahme der Reinzeichnung fällig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
4.6 Die vereinbarte Vergütung für Druckkoordination ist mit Leistungserbringung fällig.
4.7 Zusätzliche Leistungen, insbesondere die Anfertigung von Modellen, konzeptionelle Vorarbeit, Recherche, Besprechungen, Kontakt, weitere Korrekturen (ab der 3. Korrektur), Änderungen, Retuschen, Freisteller, etc. werden nach Zeitaufwand vergütet. Als Zeitnachweis gilt die einfache Zeitaufschreibung von JUNIKAT über ihre Tätigkeiten für den Auftraggeber als vereinbart. Die geringste Zeiteinheit sind 15 Minuten. Die Zeitaufschreibung ist dem Auftraggeber auf Wunsch auszuhändigen. Ein weitergehender Nachweis wird nicht geschuldet. Einwendungen gegen die Aufzeichnungen hat der Auftraggeber unverzüglich in Textform vorzubringen. JUNIKAT ist jederzeit berechtigt Vorschüsse und notwendige Auslagen vorab vom Auftraggeber zu verlangen. Zusätzliche Leistungen werden i.d.R. monatlich
abgerechnet. Die Vergütung für zusätzliche Leistungen ist sofort fällig.
4.8 Sonderkosten, wie Kosten für Bilder aus Bilddatenbanken, für spezielle Materialien, für Foto- und Bildaufnahmen und dergleichen werden daneben gesondert erstattet und sind mit Leistungserbringung fällig.
4.9 Bei vereinbarten Reisen von JUNIKAT mit einem Kraftfahrzeug gelten pro gefahrenem km 0,50 EUR zzgl. Umsatzsteuer als vereinbart.
4.10 Mit Zahlung des Rechnungsbetrages erkennt der Auftraggeber die jeweils zugrundeliegende Vergütungsforderung an.
4.11 Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur berechtigt, insoweit seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist der Auftraggeber nur aufgrund von Gegenansprüchen aus dem gleichen Vertragsverhältnis berechtigt.

V. Haftung

5.1 Außer im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ist die Haftung von JUNIKAT ausgeschlossen. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, es sei denn, es handelt sich um eine schuldhafte Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. Soweit keine vorsätzliche Vertragsverletzung vorliegt, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) bleiben unberührt.
5.2 Für die patent-, urheber- und warenzeichenrechtliche Schutz- und Eintragungsfähigkeit der Werke übernimmt JUNIKAT die Haftung nur, sofern JUNIKAT damit ausdrücklich beauftragt wurde und diesen Auftrag in Textform angenommen hat.
5.3 Der Auftraggeber übernimmt mit der Genehmigung der von JUNIKAT erstellten Layouts (Entwürfe), Reinzeichnungen oder sonstiger Arbeiten die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild und Text.
5.4 Sofern JUNIKAT nicht ausdrücklich in Textform mit der Kontrolle von Daten, Filmen, Andrucken, etc. oder mit der Abnahme von Drucken beauftragt wurde, haftet JUNIKAT nicht für mangelhafte Druckerzeugnisse, welche durch die Lieferung von Daten mit versteckten Mängeln entstanden sind. Auch für die inhaltliche und technische Richtigkeit von überlassenen digitalen Daten, für Konfigurations- und Konvertierungsleistungen sowie für Datenverlust übernimmt JUNIKAT die Haftung nur sofern JUNIKAT damit ausdrücklich beauftragt wurde und diesen Auftrag schriftlich angenommen hat.
5.5 Ferner sind sich die Parteien einig, dass Musterexemplare (Dummies) von JUNIKAT nicht farbverbindlich sind und auch die Papierqualität nicht stimmt, sofern JUNIKAT nicht ausdrücklich mit der Erstellung eines farbverbindlichen Musterexemplars (Dummy) mit einer genau bestimmten Papierqualität beauftragt wurde und JUNIKAT diesen Auftrag in Textform angenommen hat.
5.6 Sofern Leistungen, insbesondere in E-Mails enthaltende Anlagen, von JUNIKAT nicht ausdrücklich als „Endfassung“ bezeichnet oder von JUNIKAT in Textform zum Druck freigegeben worden sind, handelt es sich um Entwürfe. Entwürfe sind nicht zum Druck geeignet. JUNIKAT haftet nicht für Schäden, die durch den Druck von Entwürfen entstehen.

VI. Nutzungsrechte

6.1 Eine vertraglich vereinbarte Einräumung von Nutzungsrechten hinsichtlich der von JUNIKAT erstellten Werke erfolgt erst nach vollständigem Zahlungseingang.
6.2 Die von JUNIKAT erstellten Werke dürfen lediglich in dem vertraglich vereinbarten Umfang und für die vertraglich vereinbarte Nutzungsart verwendet werden. Eine weitergehende oder andere Nutzung bedarf der Bestätigung in Textform von JUNIKAT.
6.3 JUNIKAT behält sich eine kostenfreie Autorennennung auf dem Vertragsgegenstand vor.
6.4 Sofern nicht die ausschließliche Nutzung des Auftraggebers vereinbart wurde, ist JUNIKAT berechtigt alle Entwürfe und Reinzeichnungen für eigene Zwecke und nach eigenem Ermessen zu verwenden.

VII. Urheberrechte

Entwürfe und Reinzeichnungen von JUNIKAT dürfen nicht verändert werden.

VIII. Künstlersozialabgabe

Firmen, die JUNIKAT regelmäßig für eine künstlerische Leistung beauftragen, haben in 2017 eine Künstlersozialabgabe in Höhe von 4,8 % an die Künstlersozialkasse auf das Nettoentgelt zu leisten. Die Künstlersozialabgabe darf JUNIKAT weder in Rechnung gestellt noch eine Kürzung des Entgeltes vereinbart werden.

IX. Erfüllungsort/Gerichtsstand/Anwendbares Recht

8.1 Erfüllungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Meppen.
8.2 Verträge mit JUNIKAT unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

X. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine solche gesetzeskonforme Bestimmung vereinbart, die der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wirtschaftlich und rechtlich am nächsten kommt und dem, was die Parteien gewollt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit der Bestimmung bewusst gewesen wäre, gerecht wird.

Stand: August 2017
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